Der Wiener Pastoraltheologe Paul M. Zulehner sieht die „erneuerte Pastoralkultur“ der katholischen Kirche als wesentliches Erbe von Papst Franziskus, welches von seinem Nachfolger durch ein erneuertes Kirchenrecht geschützt werden sollte.
Pastoralkultur von Franziskus kirchenrechtlich verankern
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